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Am 4. Juli 2025 ist die „Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie) erneut in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/Wiedereinstieg in die Geburtshilfe und Fortbildungsförderung.
Sie soll zur Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung im Land Brandenburg durch die Gewinnung von mehr Hebammen und Erhöhung der Attraktivität des Berufs beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.
Zuwendungen können gewährt werden für die:
Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.
Nähere Informationen, Ansprechpartner*innen sowie Antragsformulare finden Sie hier:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/